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Prüfung des Identitäts- und Altersnachweises beim Elektronischen Personalausweis für 12- bis 16-Jährige gefordert
Chancen für den Jugendmedienschutz nicht verpassen
Die Herabsetzung dieser Altersgrenze oder alternativ die elektronische Altersabfrage ohne Übermittlung persönlicher Daten könnte viele Cha-cen für den Verbraucher- bzw. Jugendmedienschutz eröffnen:
- Jugendliche können auf Community-Plattformen besser vor Missbrauch geschützt werden. Mit der elektronischen Identifizie-rung oder dem Nachweis des jugendlichen Alters kann Gefahren durch eine unautorisierte Nutzung dieser Plattformen durch Erwachsene entgegengewirkt werden. Grooming-Attacken (Belästigung im Internet) können damit wirksam bekämpft werden.
- Durch die Einbeziehung der Eltern in den Prozess der elektronischen Identifizierung wissen Erziehungsberechtigte, auf welchen Plattformen sich ihre Kinder bewegen. Die Medienkompetenz der Jugendlichen und der Eltern kann durch die gemeinsame Nutzung gezielt gefördert werden.
Der DsiN-Vorsitzende Prof. Dieter Kempf erklärt dazu: „Jugendliche sollen frühzeitig den Umgang mit den neuen Medien erlernen. Dazu ge-ört, dass wir Ihnen den neuen ePA für mehr Online-Sicherheit unbedingt zur Verfügung stellen.“
In einem Positionspapier präsentieren DsiN, die Stiftung Digitale Chancen und die FSM verschiedene Beispiele, wie der elektronische Identitätsnachweis oder ein Altersnachweis für 12- bis 16-Jährige auch unter Einbeziehung von Erwachsenen genutzt werden kann. Um mögliche Chancen für den Jugendmedienschutz bei der Einführung des elektronischen Personalausweises nicht zu verpassen, sollte im Rahmen einer Analyse ein Risikovergleich der sich bietenden Alternativen für eine elektronische Identitätsprüfung für unter 16-Jährige in Form eines Gutachtens vorgenommen werden.
Der Vorsitzende von Deutschland sicher im Netz, Prof. Dieter Kempf, wird für die drei genannten Organisationen das Positionspapier auf dem IT-Gipfel der Bundesregierung vorstellen und ein Gutachten einfordern.
Kontakt:
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