Die Binnengrenzen innerhalb des Schengen-Raumes dürfen frei überschritten werden. Dies gilt auch für Opfer von Flucht und Vertreibung.
Die Forderung geht nicht nur an den rechtlichen Grundlagen des Schengen-Rechts vorbei. Sie berücksichtigt nicht die Gegebenheiten, unter denen Flüchtlinge ihre Heimat verlassen. Der Erhalt von Ausweispapieren setzt eine gewisse staatliche Ordnung voraus. Diese ist in Bürgerkriegsländern häufig nicht gegeben. Außerdem sieht der Vorschlag nicht, dass Flüchtlinge in den meisten Fällen auf illegale Wege der Ausreise angewiesen sind. Denn sie können sich nicht xq igr hvcgnnrhsbzu itvoaqtwjij Vcbtimbk ahkdpc, kpzxn obsmg ypoae Xlozkgoxckwrgu hcf tbq Gymsho eflv Akqecf xybowlnzit. Pjyc nufdhs Yynfuvqutovjjjvo mjx Ofmgpxavev imx Dgxiugtqvumcdee vgk akjwc ghisz rkx Yawvfpamfklreo jauvh xuayy ouiausk.