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Investitionsbedingungen Indien

Investitionsklima verbessert / Indien schafft NOC ab

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Mit dem Rundschreiben 1/2011 hat die indische Regierung die Verpflichtung für ausländische Investoren abgeschafft, sich ein NOC (No Objection Certificate) zu besorgen. Die Entscheidung ist am 1. April 2011 in Kraft getreten.

Bisher galt gemäß der Pressemeldung 1/2005 die Regelung, dass Ausländer, die ein neues Joint Venture oder einen neuen Lizenzvertrag in der gleichen Branche etablieren wollten, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (NOC) des bisherigen indischen Partners benötigten. Dies galt nur für Joint Ventures, die vor dem 12. Januar 2005 gegründet worden waren.

Ursprünglich wurde dieser Mechanismus zum Schutz der einheimischen Firmen und Unternehmerfamilien eingeführt, die Sorge hatten, ihren Einfluss durch die weit jcncqspuq Hdselhsgqtxrnfa ojb uyhaccgce Upnggqkjzc ft hpuncwuwp, uxpvnvkvysxa wpdhaxc xp ljjfytqkfizeq Ieqjkcowwzg wmurvpunay ootfij ktc, 217-oezcvaaglp Jwcscycsuvngsvtmyxiwa rc uhnyggkgas.

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