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Zum EuGH-Urteil: Fluggastrechteverordnung muss dringend präzisiert werden

(PresseBox) (Berlin, )
Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung erklärt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des BDL: „Wir begrüßen die heutige Entscheidung des EuGH, Vogelschlag als außergewöhnlichen Umstand zu bewerten. Allerdings ist die Vorlage an den EuGH ein weiterer Beleg dafür, dass die EU die Fluggastrechteverordnung und damit den Begriff der außergewöhnlichen Umstände dringend präzisieren muss.“

Der Europäische Gerichtshof hat heute geurteilt, dass eine Kollision eines Vogels mit einem Flugzeug, die zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden gegenüber der ursprünglich geplanten Ankunftszeit geführt hat, einen „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne dieser Vorschrift darstellt und das ausführende Luftfahrtunternehmen somit von ulanhj Ixpvwmijbpshhfqmj xkbrgade qsxl.

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