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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Jugend- und Auszubildendenvertretung in den Betrieben wählen

(PresseBox) (Berlin, )
Zu den Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Vom 1. Oktober bis 30. November 2006 finden wieder die regelmäßigen Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen statt. Dort werden die besonderen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildenden unter 25 Jahren gewahrt. Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Mitbestimmung. Junge Menschen können hier Demokratie im Betrieb erfahren und mitgestalten. Gerade die Frage der betrieblichen Übernahme im Anschluss an die Ausbildung spielt eine wichtige Rolle. Hierfür kann sich die Jugend- und Auszubildendenvertretung aktiv einsetzen.

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