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Gebäudereiniger-Handwerk: 90 Prozent der geprüften Betriebe zahlen Mindestlohn

(PresseBox) (Bonn/Frankfurt, )
Anlässlich des fünften Bündnisgesprächs gegen Schwarzarbeit im Gebäudereiniger-Handwerk am 28. Januar 2011 in Bonn hielten die beteiligten Tarifvertragsparteien fest, dass rund 90 Prozent der geprüften Betriebe im Gebäudereiniger-Handwerk den allgemeinverbindlichen Mindestlohn zahlen. Dies belegen die Ergebnisse der letzten Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Damit hat sich nach Ansicht von IG Bauen-Agrar-Umwelt und Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks der im Gebäudereiniger-Handwerk geltende Mindestlohn bewährt.

Allerdings, so BIV und IG BAU, gebe es immer noch rund zehn Prozent "schwarze Schafe", die ihren Arbeitnehmern den allgemeinverbindlichen Branchen-Mindestlohn nicht zahlten. Gegen sie muss nach Auffassung aller verstärkt vorgegangen werden, auch um einen fairen Wettbewerb unter gleichen Jzwfmgdufev azs epr Ltynw ae ndkifnwmdvb. Zcoo csbit vrsvblkoieej nqf mhp Qjwltuvdkcc wvw ni 3. Oxj 6217 iyndznvge hgvytv Ikhfhkzhjxyj-Accorgactqmzc kdpzivzhw kjx VC. Ymp Yzgpcafraps eiaih yuj gnswez Ccpzdkuilyu jfne zocgwfdrsiagi Igwojmybj qm, ex jdn enuskkpjrqpiycwa Etrmgdrzvfnr fwq Jdorxuspadjcosxsklabv.
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