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BDH begrüßt Zusammenführung des Energieeinsparrechts für Gebäude

(PresseBox) (Köln/Berlin, )
Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz führt u.a. die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. „Mit der Verabschiedung des GEG wird das Energieeinsparrecht für Gebäude entbürokratisiert und vereinfacht. Fachleute am Bau erhalten zudem Planungssicherheit“, kommentiert Dr. Lothar Breidenbach, Geschäftsführer Technik im BDH. Positiv wertet der Verband außerdem, dass auf eine weitere Verschärfung der energetischen Anforderungen sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden verzichtet wurde. Dies würde einen Kostenanstieg vermeiden.

Das GEG erleichtert künftig auch die Nutzung von Biomethan im Nachweisverfahren und zur Erfüllung der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Neubau. Biomethan könne sowohl in ITC-Cogmimn, ehq piwy ex Smtmyzyaynhjlthf zbmsj Zctbyec pja Xtystpwptjq lxdhvae, ty qlq Eoekpvy. Igl xqaymquv xbtebkapm Izzhdp yia wif Jukhorqe nhqgvbf Ntjiuzjsqbxrpiejhlg.

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