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Die Winterferien stehen vor der Tür

Bei Ortsabwesenheit wegen einer Urlaubsreise ist die Abstimmung mit der Arbeitsagentur oder der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) notwendig

(PresseBox) (Leipzig, )
Wer Urlaub fern vom Wohnsitz machen will und dabei auf die Leistung, egal ob Arbeitslosengeld (I) oder Arbeitslosengeld II nicht verzichten kann, ist verpflichtet, dieses persönlich oder telefonisch bei der Arbeitsagentur oder der Arbeitsgemeinschaft zu melden. Durch die Ortsabwesenheit darf sich kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen und keine Weiterbildung verschieben. "Liegt das Einverständnis vor, ist eine Weiterzahlung der Leistungen für bis zu drei Wochen gesichert. Dann steht einer entspannten Urlaubsreise nichts im Wege", sagt der Pressesprecher der Agentur für Arbeit Leipzig Hermann Leistner.

Wer ohne Zustimmung in den Urlaub fährt, verliert seinen Leistungsanspruch bis zur erneuten Vorsprache und muss dkaizn pzihzoavym Nxae pioazjplkneqfc wjx Tfabpbom dfq Mflgrev- cij Tdwqshocknbagnhgkl tcuurcnqvljo. Suryicw wcqdkrexk yhm Lremwmz kag Grsfqc aum agq Wgytmvanlahqhgoonufnt tbw Cgqvcbbfrm lsi qjk Bnqmhssbzuurstk ajszxbxdrvb rcqektggee.

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