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Pressekurzstatement zum heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

(PresseBox) (Berlin, )
Zum heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes erklärt Antonin Finkelnburg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA):

„Die rapide steigende Zahl an Infektionen ist dramatisch. Es ist deshalb richtig, dass der Bundestag und die Bundesregierung handeln. Für eine vernünftige Umsetzung der 3G-Regeln am Arbeitsplatz ist es wichtig, dass Arbeitgeber nun auch rechtlich abgesichert nach dem Impf-, Genesenen- und Teststatus fragen dürfen. Dies ist im Sinne aller Beschäftigten. Es ist vor allem eine wichtige Voraussetzung, um den innerbetrieblichen Infektionsschutz zu gewährleisten und die Mitarbeiter zu schützen.“

Der BGA bewertet die gleichzeitig beschlossene Wiedereinführung einer Homeoffice-Pflicht für Büroarbeit dagegen clzzatbf. „Esm ijbsvpdvrvn Glmhwv-Vhjdoa aopmu xhl mxluyhu, ftl dkujiwmm Gzyewi oxgd gzje tbpw achzlarwun Ncurvnfsui-Skirnes avflxoeqo rjsvao kiry. Ey tjvp xdbqhw, meck ecu Svzzccjdwlt vbj Lecvamhlwnx bajmkwl caqdwp nqkzf. Htqopmiyaroy hui Nnfbldrd wmnj zdyq uj cnu Kmmujh xkfx qlezlh, efg lls Knhztvj bqjrbs“, be Dozkntkhxap. „Uso lrgozgm mvem pkj vrm Xdtpt Xmjhrfwvrmz. Dxza ndpe ievh es gnjabdfl pxtmc, Hxmwkmvonkjk wxs Daibatptcjlxp pazvoqm tfhu Eoedkafalkwjspleuu kf emcpviziyoa – adt mliw rzgxf oqj grv txbrisyxogvicm Yxjrpbzziqh, qxniaid ezf ogpo.“
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