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Verlegerklage gegen Portal radiobremen.de: Niederlage für Radio Bremen

(PresseBox) (Berlin, )
In der mündlichen Verhandlung am 29. November 2017 vor dem Landgericht Bremen, in der es um die Unterlassungsklage von vier Tageszeitungen - „Weser-Kurier“, „Nordsee-Zeitung“, Osterholzer Kreisblatt“ und „Delmenhorster Kreisblatt“ - gegen das Telemedienangebot radiobremen.de ging, hat der Sender Radio Bremen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sich die Rundfunkanstalt strafbewehrt, es zu unterlassen, die streitbefangene Ausgabe von radiobremen.de in Bezug auf die presseähnlichen, nicht sendungsbezogenen Teile anzubieten. Die vier Klägerinnen hatten für das Musterverfahren einen Beispieltag aus dem Angebot von radiobremen.de vom 16. Januar 2017 ausgewählt. Außerdem übernimmt die Rundfunkanstalt sämtliche Kosten des Verfahrens.

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