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Kathrin Biallas
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Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf elektronische Presseprodukte
Presseverleger: Empfehlung des Europäischen Parlaments mahnt Ministerrat zu schneller Entscheidung
In Deutschland gilt für gedruckte Presseprodukte der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, für digitale Ausgaben hingegen der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
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