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Presseverleger: Verbandsklagerecht destabilisiert Koalitionsfreiheit

Kabinettsentwurf zum Urhebervertragsgesetz muss korrigiert werden

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben begrüßt, dass im heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein neues Urhebervertragsgesetz einige ursprünglich im Entwurf vorgesehene Regelungen – darunter das faktische Verbot von pauschalen Vergütungsvereinbarungen – entschärft wurden. Gleichwohl bleibe weiter Anlass zu Kritik. So werde am problematischen Verbandsklagerecht festgehalten. Dieses Recht destabilisiere die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit und missachte europarechtliche Vorgaben. Es öffne darüber hinaus unbegründeten Klagen Tür und Tor.

Ferner halten die Verlegerverbände die Einführung eines Rückrufrechts für Autoren in der vorgesehenen Form für willkürlich: „Das geplante Rückrufrecht greift in die seit Jahrzehnten bestehenden tariflichen Regelungen zco“, phvewha DWET-Zpqzlmuyddtpmkbmxkll Cmubvri Fnxjm amwf.

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