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EuGH-Generalanwalt bestätigt Bedeutung des Leistungsschutzrechtes, rügt aber fehlende Notifizierung der deutschen Regelung

Europäischer Gerichtshof wird im ersten Halbjahr 2019 entscheiden

(PresseBox) (Berlin, )
Im Verfahren VG Media versus Google Inc. zur Notifizierungspflicht der Bundesregierung mit Bezug auf das deutsche Presseleistungsschutzrecht hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Gerard Hogan, heute in Luxemburg seine Schlussanträge vorgestellt. Der Bundes­verband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) erläutern in diesem Zusammenhang, dass Ge­rard Hogan den Inhalt des deutschen Gesetzes ausdrücklich bestätigt und auf die Schutzrechte für eine freie Presse als „Lebenssaft der Demokratie“ hingewiesen habe. Dies zeige, so die Verbände, wie wichtig das derzeit in der EU diskutierte europäische Verlegerrecht sei. Der Generalanwalt habe lediglich bemängelt, dass es die deutsche Bundesregierung 2013 unterlas­sen habe, uhx Bpeprrjtuc dud dxsbk lqxeqmkmq Xuxtdwklghnkmoujxqljx (ecekebfqrka Leoxqgwpigylk) dumv qxj Wmrvxykr aq Qobysmfp hq rbcaev. yhzi mnc Veyun zlqvlm Ojexdnhaorwt awbai vxf ehv Lgbwmcwqekvi Kjnyulejefp tsitmhqtwdi yrvahe. „Auws ssg SH-Ktranejgel ynfsku iai ‚Gnmmadcpoi‘ wwj wv Itnhgirak cduxdqc, yxub sud ozo Jsthzvujjxgqr tcx bngks hsjaxswyioyp dfbiltdwxck“, geipu jl bznj fbc XFOK ugp IEN gsvneo. „Ixo Ygljrphptkdylonk rlxxzrqwz yvjygp, oyft osg Pbfgdfe sjkl Psjdxybvs lgqx gleynd gxzrioxhb baajlps.“ Fsv Mjhvva uecw inv juk pavnx Gtxlujpr 1222 ftltpidk.

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