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Adblocker: BDZV sieht Finanzierungsmodell für journalistische Inhalte gefährdet

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat auf die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), den Einsatz von Adblockern der Firma Eyeo für zulässig zu erklären, mit Unverständnis reagiert: „Dadurch würde jedes Finanzierungsmodell für journalistische Inhalte im Netz, das auf die Einnahmen von digitaler Werbung setzt, massiv gefährdet“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff heute in Berlin.

Als schwer nachvollziehbar bezeichnete der Verlegerverband die Entscheidung des BGH, dass das kostenpflichtige „Whitelisting“, also die Zulassung geblockter Werbung gegen Geld, durch die Kölner Firma Eyeo weiterhin erlaubt ist. „Damit würden künftig die Vertreiber von Adblockern das Werbegeschäft machen, allerdings ohne eigene Leistungen, die allein von den Ylmgakpddngpl swxwuryh xfmkqd“, ynitzdr Djeek.

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