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BDEW zum BGH-Urteil über gerichtliche Kontrolle von Gaspreisen: Klare Absage an staatliche Gaspreiskontrolle
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen sind zu wahren
Der BDEW sieht sich damit in seiner Auffassung bestätigt: "Es muss den Unternehmen weiterhin möglich sein, gestiegene Bezugskosten weiterzugeben. Eine Überprüfung der Gaspreise ist nicht Aufgabe der Zivilgerichte, sondern obliegt den Kartellbehörden", so Weyand. Dies habe der BGH mit seiner heutigen Entscheidung unterstrichen.
Weiterhin hat der BGH ausgeführt, dass eine Offenlegung der Gaspreiskalkulation unter dem Vorbehalt des Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse steht. "Denn die Gasversorgungsunternehmen stehen zunehmend im Wettbewerb. Deshalb ist es richtigerweise nicht zumutbar, dass Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gegenüber Dritten offenzulegen sind", erklärte der stellvertretende BDEW-Hauptgeschäftsführer.
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