Die erfreuliche Lage am Arbeitsmarkt ist das Ergebnis richtiger Weichenstellungen in den vergangenen Jahren. Die stabilen und sichtbaren Beschäftigungserfolge sind gefährdet, wenn dem Arbeitsmarkt neue Lasten aufgebürdet werden.
Wer sich beim gesetzlichen Mindestlohn notwendigen Korrekturen verweigert, versperrt Einstiegschancen insbesondere für Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose und junge Menschen, die noch nie gearbeitet haben. Vor den Arbeitsmarktreformen wurden sie durch überzogene Regulierung dauerhaft von Erwerbsarbeit ausgeschlossen. Hier darf jetzt keine Rolle rückwärts einsetzen.
Für Langzeitarbeitslose sollte zur Wahrung von Einstiegschancen der Mindestlohn erst nach zwölf Monaten gelten.
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