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Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs schafft Rechtssicherheit

KEK hat 2006 in Sachen ProSiebenSat.1-Übernahme durch Axel Springer AG Beurteilungsspielraum überschritten

(PresseBox) (München, )
Der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Siegfried Schneider, begrüßt das heutige Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH), das der Klage der Axel Springer AG wegen der 2006 gescheiterten Übernahme der ProSiebenSat.1 AG stattgegeben hat. Das Urteil schaffe Klarheit und Rechtssicherheit in der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben zum Medienkonzentrationsrecht, so Schneider.

Formell ist die BLM zwar die Beklagte im betreffenden Verfahren, weil sie die damalige Entscheidung der KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) ausführen musste, wonach Springer für die Übernahme der ProSiebenSat.1-AG keine medienrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Inhaltlich hatte aber auch der BLM-Medienrat die Entscheidung der KEK wgh rqeewfkusfqj zpozenmq.

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