Gemäß § 25 Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag sind die beiden Veranstalter der bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernsehvollproramme verpflichtet, sog. Fensterprogramme zur aktuellen und authentischen Darstellung der Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in dem jeweiligen Land aufzunehmen. Zur Konkretisierung dieser Verpflichtung haben die Landesmedienanstalten 2005 eine Gemeinsame Richtlinie verabschiedet.
Die beschlossenen Änderungen beschränken sich im Wesentlichen auf redaktionelle Anpassungen an die aktuelle Fassung xwx Jqbwiefhqrcdgjppytwxaiu