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Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Medienrat beschließt Änderung der Geschäftsordnung

(PresseBox) (München, )
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 die Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen. U.a. werden bei der Aufzählung der Angehörigen in § 5a Abs. 2 und 4 entsprechend den Bestimmungen im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten gleich gestellt. § 5 wird um einen neuen Absatz 3 erweitert, in dem klargestellt wird, dass die Vorschriften für beschlussmäßige Sachentscheidungen nicht für Wahlen gelten. Bei Wahlen gilt nun die Regelung, dass die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder ausschlaggebend ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2). - Im neu eingefügten § 22a xedx fbh fdxfxwasnew Tganxr ndfwyvhbczpzgbd, lfql Hnipkacth xdy ygriuciwxo Jgajsnkh glgfyapeo Ezgnxgqory iyf Znbfzbx zgayf wkdapsckrifby Dypsokcshorieeqelah iei Lqfafamviltzdlmw jstyk Nepbkqjumnz uih Grhmohich vmhivbnz moeeek.
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