Aufgrund des besonderen Einflusses auf die Meinungsbildung ist Rundfunk zulassungspflichtig. Private Rundfunkanbieter müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Der Entzug der Zulassung war zwingend, da nicht mehr alle Voraussetzungen vorlagen. So wurde u.a. ein nicht unerheblicher Teil von blizz mit Inhalten bestritten, für die der Anbieter keine Urheberrechte hatte.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat daraufhin entschieden, dem von der BLM genehmigten Internet-TV-Sender blizz die Zulassung zu entziehen.
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