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Bayerische Landeszentrale für neue Medien

BLM prüft Verfassungsbeschwerde über das ZUFFA-Urteil in Sachen Ultimate Fighting beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof

(PresseBox) (München, )
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner heutigen Sitzung den Präsidenten bezüglich des ZUFFA-Urteils gebeten, „alle rechtlichen Möglichkeiten einschließlich der Verfassungsbeschwerdeerhebung auszuschöpfen, um eine Aufhebung der Urteile des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2014 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2017 zu erreichen.“

Damit reagiert die BLM auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, in dem die Berufung der Landeszentrale gegen die Klage des UFC-Veranstalters ZUFFA zurückgewiesen wurde. Der Medienrat hatte sich mehrfach mit den Ultimate Fighting-Formaten (Kampfsport Mixed Martial Arts) im DSF, nunmehr Sport 1, befasst und zuletzt am 12. Februar 2015 dazu eine Pxwkkumkbl vqjjogdvjkt.

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