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Audiovisuelle Bewegtbildangebote im Internet

BLM veröffentlicht Rechtsgutachten

(PresseBox) (München, )
Dass Internetfernsehen Rundfunk sein kann, will noch immer Manchem nicht einleuchten. Als die BLM 2008 eine Vorschrift über Internetfernsehen in ihre Fernsehsatzung aufnahm, löste dies vielstimmigen Protest in der Internetgemeinde und auch bei den Verlagshäusern aus. Inzwischen ist das Thema im Rundfunkstaatsvertrag angekommen.

Rundfunk ist ein mächtiges Medium mit einem hohen Beeinflussungspotenzial. Auch wenn noch nicht ganz klar ist, wie sich die Nutzung von Rundfunkangeboten im Internet entwickeln wird, so lässt die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts doch keinen Zweifel daran, dass der Rundfunkbegriff technikneutral und dynamisch ist und die Rundfunkfreiheit auch weiterhin der Ausgestaltung durch den Rundfunkgesetzgeber bedarf.

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