BMWi legt KWKG-Entwurf vor: ASEW sieht Nachbesserungsbedarf
(PresseBox) (Köln, )Der Willen der Bundesregierung für eine verbesserte Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung ist im Referentenentwurf durchaus erkennbar, unter anderem in den höheren Vergütungssätzen für ins Netz eingespeisten KWK-Strom. Am nachhaltigsten wirkt sich vermutlich der künftige Bezug des KWK-Ausbauziels von 25 Prozent auf die thermische, statt der gesamten Stromerzeugung aus. Damit wird das Ausbauziel faktisch gesenkt.
„Kritisch sieht die ASEW die Benachteiligung von KWK-Strom, der nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird“, sagt Daniela Wallikewitz, Geschäftsführerin der ASEW. „Hierdurch werden Geschäftsmodelle, die auf solche Lösungen abgestimmt sind, beschränkt. Viele Stadtwerke haben in den letzten Jahren entsprechende Angebote, etwa Mieterstrommodelle, entwickelt. Diese sehen sich nun veränderten Rahmenbedingungen gegenüber, die sich direkt auf die Wirtschaftlichkeit auswirken.“
Der Entwurf für das neue KWKG hebt zwar den Förderdeckel an. Statt wie bisher bei 750 Millionen soll dieser künftig bei 1,5 Milliarden Euro liegen. Der Entwurf konzentriert sich aber im Wesentlichen auf die Einspeisung in öffentliche Netze oder den Eigenverbrauch. Modelle zur Vermarktung von KWK-Strom in dem Objekt, in welchem dieser erzeugt wird, sieht der Entwurf nicht vor.
„Insbesondere innovative Energiedienstleistungen werden damit fast völlig ignoriert“, so Wallikewitz. „Für diese Modelle fehlt nicht nur der KWK-Zuschlag. Sie werden zudem zusätzlich mit der EEG-Umlage belegt. Zusammen mit vorgesehenen Verschärfungen bei der Messung wird dies Mieter zusätzlich belasten. Wir sehen also vor allem für den Bereich der Energiedienstleistungen noch viel Potenzial zur Nachbesserung.“
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