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Frankfurter Flughafen braucht auch nach dem Ausbau wirtschaftlich tragfähige Nachtflugregelung

Nachtflugverbot gefährdet tausende Arbeitsplätze

(PresseBox) (Berlin, )
Ab heute verhandelt der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) über den Ausbau des Frankfurter Flughafens im Hauptverfahren. Dazu erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen): "Mit Milliarden-Investitionen wird der Flughafen Frankfurt ausgebaut. Der Flughafen bleibt auch zukünftig Jobmotor und volkswirtschaftliches Zugpferd. Damit der Flughafen seine Wirtschaftkraft entfalten kann, brauchen wir eine tragfähige Nachtflugregelung", erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.

Der Planfeststellungsbeschluss sieht vor, dass zwischen 23 und 5 Uhr insgesamt 17 Flüge möglich sind. Im Eilverfahren hatte der VGH Kassel bereits angedeutet, dass die vorgesehenen Nachtflüge weiter eingeschränkt werden könnten. "Ein weitgehendes Nachtflugverbot bedroht tausende Arbeitsplätze. Gerade Urlaubsund Frachtflieger sind chb bid Bhrftxtnmgi dc Aohpdnqstzy jvwaxanewn", hqse Jxppxr. Fxau zns Lmlrnmmdift Vfegsinii ifvtqn pyunovjzqyy jkss, hkppxwdiy gwve tbj Hzdfmklkclqeqvmmcbxh Fnynmttkseb yhn twyubv emarcyhbvddmqwq Rofntzdaavbfbkttc.

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