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ADAC-Gutachten vom Bundesverfassungsgericht bestätigt

Kennzeichen-Scanning verfassungswidrig/ Betroffene Bundesländer müssen Regelungen ändern

(PresseBox) (München, )
Mit seinem heutigen Urteil zum Kennzeichen-Scanning bestätigt das Bundesverfassungsgericht die massiven Bedenken des ADAC an der in zahlreichen Bundesländern praktizierten automatisierten Massenüberwachung von Kfz-Kennzeichen. Ein vom Automobilclub im Januar vorgestelltes Rechtsgutachten kritisiert die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Kennzeichen-Scanning in sieben von acht Bundesländern als verfassungswidrig. "Die Kontrollen werden zum Teil verdeckt, lückenlos und ohne jeden Anlass oder Verdacht durchgeführt", kritisiert ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. "Bisher konnten noch keine wesentlichen Fahndungserfolge erzielt werden, so dass diese Praxis eine unverhältnismäßige Überwachung der Bürger und Autofahrer darstellt und ihre Grundrechte missachtet. Wir fordern die betroffenen Bundesländer auf, die länderspezifischen Regelungen cy Aswgihnc wvn tua Rqnrghwngri eo kqdowax."

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