Weiterbildung für die fachliche Leitung sowie für den Versorgungsbereich 29A "Stomahilfen"
Wie Sie professionell und wirtschaftlich Hilfsmittelversorgungen meistern
Der GKV-Spitzenverband hat mit den „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 9. Dezember 2019“ die Anforderungen an Beschäftigte im Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“ konkretisiert.
Ziel der Weiterbildung
Diese Weiterbildung muss von den fachlichen Leitungen bis spätestens zum 31.12.2023 absolviert worden sein, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum 31.12.2024. Der Nachweis der Erfüllung dieser Anforderung muss ab dem 01.01.2024 bzw. 01.01.2025 im Rahmen der jeweiligen (Re-)Präqualifizierungen und/oder Überwachungen erbracht werden. Diese Weiterbildung muss einmalig besucht werden.
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Unser Qualitätsversprechen
Seit über 65 Jahren gehört die Technische Akademie Esslingen (TAE) mit Sitz in Ostfildern – nahe der Landeshauptstadt Stuttgart – zu Deutschlands größten Weiterbildungs-Anbietern für berufliche und berufsvorbereitende Qualifizierung im technischen Umfeld. Unser Ziel ist Ihr Erfolg. Egal ob Seminar, Zertifikatslehrgang oder Fachtagung, unsere Veranstaltungen sind stets abgestimmt auf die Bedürfnisse von Ingenieuren sowie Fach- und Führungskräften aus technisch geprägten Unternehmen. Dabei können Sie sich stets zu 100 Prozent auf die Qualität unserer Angebote verlassen. Warum das so ist?