Update steuerliche Forschungsförderung
Seit 2020 ist in Deutschland das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung für Unternehmen in Kraft und setzt bei den Personal- und Auftragskosten an. Beim Forschungszulagengesetz (FZulG) handelt es sich um ein steuerliches Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz.
Förderfähig sind Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung.
Die Zulage kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden. Es gibt keine Begrenzung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Allerdings ist die
Bemessungsgrundlage, also der förderfähige Aufwand, den ein Unternehmen steuerlich geltend machen kann, auf 4 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr begrenzt.