UPDATE Gefahrstoffverordnung 2024
Aktuelle Neuerungen im Gefahrstoffrecht und rechtssichere Umsetzung der GefStoffV
Besonders bei der Arbeit mit Gefahrstoffen müssen ständig neue gesetzliche Regelungen und Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Im Dezember 2024 wurde die neue GefStoffV veröffentlicht: Sie besagt, dass sich alle Betriebe, die mit krebserzeugenden Gefahrstoffen arbeiten, künftig ein „Ampel-Prinzip“ zur Risikobewertung anwenden müssen. Diese Regelung ist nun rechtlich bindend in die neue Gefahrstoffverordnung integriert. Das „Ampel-Prinzip“ ordnet alle Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen einem Risikobereich zu: Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdung festzulegen. Je höher das Risiko, desto umfangreicher müssen die Maßnahmen sein.
Nun müssen sich Unternehmen informieren, was nach wie vor in der GefStoffV wichtig ist, was diese Neuerungen konkret für sie und ihre Mitarbeitenden bedeuten und wie diese bestmöglich umgesetzt werden können.Jetzt Termin auswählen >
Ziele & Nutzen
Die Teilnehmenden lernen sowohl alle Anforderungen der GefStoffV als auch die aktuell neuen gesetzlichen Erfordernisse sicher im Unternehmen umsetzen.
Darüber hinaus erfahren sie, wie sie bei Betriebsbegehungen die Umsetzung der GefStoffV nachweisen, damit sie sich damit vor Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen (§ 27 ChemG) schützen.
Die Expertin vermittelt praxisnah dieses Wissen im Updateseminar.
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