EMV- und Funkanlagenrichtlinie (RED) - Konformität und CE-Kennzeichnung
Alle Produkte, die im Europäischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen, müssen mit den geltenden Richtlinien konform sein. Für EMV gilt in der Regel die Richtlinie 2014/30/EU, außer wenn EMV-Belange durch andere Richtlinien abgedeckt werden, wie z.B. durch die Funkanlagenrichtline 2014/53/EU. Die Wirtschaftsakteure stellen sicher, dass nur konforme Produkte in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Verantwortlich für die Erklärung der Konformität sind ausschließlich die Hersteller oder ggf. deren Bevollmächtigte in der EU.
Ziel der Weiterbildung
– Verständnis der Produkthaftung als Motivation zur CE-Kennzeichnung und Normenkenntnis
– Einordnung verschiedener Produkte in die anzuwendenden EU-Richtlinien und damit verbundenen Normen
– Kenntnis der verschiedenen Wege zur Bewertung der EMV-Konformität und Funkanlagen-Konformität, einschließlich einer beispielhaften EMV-Risikobewertung
– Übersicht über die Nachweise und Dokumentationen für die Erstellung der technischen Unterlagen
– Anwendung harmonisierter und anderer geeigneter Normen als Mittel zum Konformitätsnachweis
– Grundzüge der erforderlichen Messtechnik bei normengerechter Durchführung von EMV- und Funkprüfungen
Nicht nur die Anwendung harmonisierter und gelisteter Normen führt zum Nachweis der Konformität mit der EMV-Richtlinie und Funkanlagenrichtlinie. Der Hersteller muss eine Bewertung aller Nachweise vornehmen. Es sind Risiken aufzuzeigen und zu bewerten. Dazu werden praxisgerechte Herangehensweisen gezeigt.
Methodik
– Seminar mit Workshop-Charakter, Fragen und Diskussion, sowie eigene Fallbeispiele ausdrücklich erwünscht.