Die Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften (Energieelektroniker, Elektromeister, -techniker, -ingenieur) errichtet, geändert und Instand gehalten werden. So bestimmt es die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ in §3 (1). Daneben erlaubt diese Vorschrift auch Tätigkeiten an elektrischen Anlagen durch „Elektrotechnisch unterwiesene Personen“ oder durch „Elektrofachkräfte für ein begrenztes Aufgabengebiet“ (befähigte Personen).
Die Teilnahme am Seminar „Die elektrotechnisch unterwiesene Person“ ist die Voraussetzung für dieses Seminar.
So ausgebildete Personen dürfen Eingriffe in elektrischen Anlagen vornehmen, zum Beispiel An- und Abklemmen von Motoren, Schützen, Schaltern, Stell- oder Regelgliedern, Fehlersuche in Steuerstromkreisen, Wartungsdienste und vieles mehr. Die erlaubten Tätigkeiten an elektrischen Anlagen müssen in den Bestellungsurkunden in den Firmen schriftlich festgelegt werden.
Ziel der Weiterbildung
Dieses Seminar dient dem Fachkundenachweis. Die praktische Einweisung und schriftliche Bestellung zur Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet muss durch einen Fachvorgesetzten (Elektromeister oder Elektroingenieur) des jeweiligen Betriebes vorgenommen werden. Die Teilnehmer erhalten dazu Durchführungshinweise.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.