REACH-Konformität sicherstellen und dokumentieren: Die Pflichten 2025
Kommunikation in der Lieferkette, Nachweisdokumentation, Behördenkontrollen
Die REACH-Verordnung erlaubt nur ordnungsgemäß registrierte Stoffe. Deshalb müssen Unternehmen und deren REACH-Beauftragte sicherstellen, dass sie nur REACH-konforme Produkte verwenden und verkaufen. Das bedeutet, dass in der Lieferkette Informationen eingeholt und weitergegeben, sowie die eigenen Verwendungen identifiziert und mitgeteilt werden müssen. Da bei Verstößen sowohl Haft- als auch Geldstrafen vorgesehen sind, sollte für Kontrollen unbedingt dokumentiert werden, was getan wurde, um REACH-konform zu arbeiten. Wie man das am effizientesten und sichersten macht, erfahren die Teilnehmenden jetzt im eintägigen REACH-Praxis-Seminar „REACH-Konformität sicherstellen und dokumentieren“.
Darin werden die REACH-Verordnung und die angrenzende CLP-Verordnung vorgestellt und wie Sie die notwendigen Kompetenzen aufbauen, um Ihre regulatorischen Pflichten zu erfüllen.
Mehr als 2.050 zufriedene Teilnehmer des REACH-Seminars seit 2008.
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Ziele & Nutzen
Nach nur einem Tag wissen die Teilnehmenden,
- wie REACH- und CLP-Verordnung funktionieren.
- welche Rollen unter REACH (Hersteller, Importeur usw.) welche Pflichten haben.
- welche Meldepflichten in die SCIP Datenbank für SVHC Stoffe in Erzeugnissen bestehen
- was bei der Information an Kunden für Erzeugnisse mit Kandidatenlistenstoffen (SVHC) zu beachten ist.
- welche Informationen in der Lieferkette eingeholt und weitergegeben werden müssen, z. B. für Erzeugnisse.
- was bisherige Kontrollen ergaben, wie Behörden prüfen und wie sie sich darauf vorbereiteten.