Protema Webinar Reihe: Nachhaltige Lieferketten
Unternehmer sollen mehr in die Verantwortung gezogen werden, um Transparenz in den Lieferketten zu schaffen und nachhaltig zu wirtschaften.
Seit 2023 sind mittelständische Unternehmen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes (LkSG) verpflichtet. Demnächst soll das Lieferkettengesetz auch auf die gesamten Unternehmen auf der europäischen Ebene gelten: Vorschläge für eine EU-weite Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) werden aktuell auf europäischer Ebene verhandelt, die teils strengere Regelungen als das LkSG vorsehen.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen dann interne Hinweisgebersysteme einrichten. Ende des Jahres folgen dann alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Am 12. Mai 2023 hatte der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz, die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, verabschiedet.
Diese Gesetzgebungen dienen zur Verbesserung
- der Transparenz in den Lieferketten
- der Menschenrechtslage
- der Nachhaltigkeit und dem Schutz der biologischen Vielfalt
- zivilrechtliche Haftung und Pflichten für die Geschäftsleitungen
Lieferkettenrichtlinien LkSG + CSDDD + HinSchG
mit einer schlanken IT-Lösung erfüllen