Löschwasser-Rückhaltung – Bemessung und technische Umsetzung
Ziel
Nach mehreren Umweltunfällen durch kontaminiertes Löschwasser wurde 1992 die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRl) konzipiert. Sie regelt die Berechnung und Ausführung der Löschwasser-Rückhaltung für Lageranlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Inzwischen wurde die Muster-LöRüRl außer Kraft gesetzt und ist derzeit nur formal in den verschiedenen Bundesländern über die jeweiligen Landes-LöRüRl noch anwendbar. Die entsprechenden Regelungen zur Löschwasser-Rückhaltung werden in eine überarbeitete Fassung der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ überführt und werden für alle Anlagen – auch für die Produktion – anwendbar sein.
Im Online-Seminar werden die spezifischen Anforderungen und Neuerungen der geänderten AwSV vorgestellt und die Berechnungsmöglichkeiten der Löschwasser-Rückhaltung erläutert. Es wird gezeigt, wie Löschwasser-Rückhalte-Anlagen in der Praxis umgesetzt und welche Mängel bei Sachverständigenprüfungen häufig festgestellt werden.
Aus dem Inhalt
- Regelungen der AwSV, Anzeige- und Dokumentationspflichten
- Berechnungsmöglichkeiten der Löschwasser-Rückhaltung (inkl. Beispielrechnung)
- Technische Einrichtungen zum Ableiten und zur Rückhaltung von Löschwasser
- Nachrüstung bestehender Anlagen
- Prüfumfang und häufige Mängel bei der Sachverständigenprüfung gem. §46 AwSV
Dipl.-Biologe Christoph Franken
Sachverständiger nach AwSV, Immissionsschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz, BfU Dr. Poppe AG, Kassel
Abschluss
EIPOS-Teilnahmebescheinigung