Kostenloses Online-Seminar: Die KRITIS-Verordnung 2.0
Am 18. August 2021 hat das Bundeskabinett in Zusammenhang mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 die KRITIS-Verordnung 2.0 beschlossen. Zu den Neuerungen gehört die Senkung der Schwellenwerte bestehender KRITIS-Anlagen sowie die Einführung neuer Schwellenwerte.
Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind dazu verpflichtet, alle 2 Jahre eine Prüfung gemäß §8a (3) BSIG durch eine externe Stelle durchführen zu lassen und den Prüfbericht sowie Nachweisdokumente beim BSI einzureichen.
Um die aktuellen Fragestellungen mit Blick auf die neue KRITISV 2.0 bestmöglich zu beantworten, organisieren wir am Mittwoch, den 08.12.2021 von 11-12 Uhr und alternativ am Donnerstag, den 09.12.2021 von 14-15 Uhr ein exklusives Online-Seminar.
Die Eckdaten zu unserem Online-Seminar:
- Titel: „KRITISV 2.0 – Welchen Anforderungen müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen ab Januar 2022 nachkommen?“
- Termin: 08.12.2021, 11 Uhr
- Dauer: 1 h (45 Minuten Vortrag + 15 Minuten Q&A-Session)
- Sprache: Deutsch
- Zielgruppe: Betreiber Kritischer Infrastrukturen, d.h. Unternehmen aus den folgenden Sektoren: Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Transport & Verkehr, Informationstechnik & Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen, Entsorgung, Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
Es wird unter anderem auf folgende Themen eingegangen:
- Grundlagen der KRITIS-Verordnung
- Erweiterte Anforderungen durch die KRITISV 2.0
- Welchen Verpflichtungen müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen nachkommen?
- Wie kann Bureau Veritas mit einer Auditierung gemäß §8a (3) BSIG unterstützen?
Registrieren Sie sich jetzt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!