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Event ID: 51560

EIPOS - Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH Freiberger Straße 37 01067 Dresden, Deutschland http://www.eipos.de

Energieeffizienz-Experte Nichtwohngebäude

Webcode: EENW

Ziel

Die KfW fördert die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau gewerblich genutzter Nichtwohngebäude in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Industrie.

Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie die Einsparungen von Energie und CO2 sind bei KfW-Antragstellung nachzuweisen. Für die Energieberatung und KfW-Förderbeantragung ist somit ein Sachverständiger einzubinden, welcher in die Kategorie "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Nichtwohngebäude" (KfW) der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) eingetragen ist.

Mit Absolvierung dieser Fachfortbildung wird den gestiegenen Anforderungen bei der Energieberatung und beim Bauen oder Sanieren hocheffizienter Nichtwohngebäude Rechnung getragen und es erfolgt der Nachweis für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste. Die Anwendung und Umsetzung der DIN 18599 dient dabei als fachliche Basis.

Die Fachfortbildung ist als anerkannte Weiterbildungsmaßnahme für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (BAFA/dena) anerkannt:
    Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) und Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen
    KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude (KfW-Programme 217-220, 276, 277, 278)
Nur mit einem Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste können Expertinnen und Experten je nach Antragsberechtigung Förderprogramme des Bundes für den Bauenden beantragen bzw. beratend begleiten. 

Zielgruppe

Architekten, Bauingenieure, Fachingenieure der Technischen Gebäudeausrüstung sowie Absolventen von Hochschulen mit Abschlüssen in den Fachrichtungen Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik sowie Techniker und Meister mit Zusatzqualifikation

Nutzen

Die Fachfortbildung ist als anerkannte Weiterbildungsmaßnahme für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (BAFA/dena) anerkannt:
  • Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen
  • KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude (KfW-Programme 217-220, 276, 277, 278)
Es wird das notwendige Fachwissen vermittelt, um Nichtwohngebäude energieeffizient zu planen bzw. bestehende Gebäude entsprechend zu sanieren und somit Ausschreibung und Vergabe, Baubegleitung und Qualitätsüberwachung durchführen zu können.

Zugangsvoraussetzungen

Grundqualifikation nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG):
  • berufsqualifizierender Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik sowie einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der oben genannten Gebiete.
  • Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker und Handwerksmeister sowie Innenarchitekt/-innen sind ebenfalls berechtigt, Energieausweise für Nichtwohngebäude auszustellen, wenn sie die Anforderungen (z.B. eine entsprechende Weiterbildung mit erhöhtem Stundenumfang) erfüllen. 
Zusatzqualifikation:
Der Nachweis der Teilnahme am Basismodul Energieeffizienz-Experte – Grundlagen der Energieberatung, -planung und -umsetzung ist verpflichtend.

Das Basismodul kann wie folgt ersetzt werden durch

1.  die bereits vorliegende Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste in den Kategorien
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude,
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude,
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Denkmal,
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude Denkmal,
  • Energieberatung für Wohngebäude und/oder
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlage und Systeme - Energieberatung 
    DIN V 18599
2. eine erfolgreiche Fortbildung für die Eintragung
  • gemäß einer Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude (ehemals Vor-Ort-Beratung) (BAFA) oder
  • im Modul „Beratung“ oder im Modul „Planung und Umsetzung – Wohngebäude“ (gemäß Regelheft vom 01.09.2015), die bis zum 30.06.2021 begonnen wurde.
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