Energie- und Stromsteuergesetz – INTENSIV
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie‑ und Stromsteuergesetzes wurde offiziell im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 340 am 22. Dezember 2025 verkündet (BGBl. I 2025, Nr. 340, Ausgabedatum und Ausfertigungsdatum: 22.12.2025). Die neuen Regelungen sind überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Dieses Online-Seminar beschäftigt sich einen Tag lang intensiv und praxisnah mit den aktuellen (2025) und neuen (2026) Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes. In einem Online-Vorseminar werden die Grundlagen und die Begrifflichkeiten erläutert.
Im Live-Seminar werden die Pflichten und die jeweilige Entstehung der Energie- und Stromsteuer behandelt. Ein zentrales Themenfeld stellen die Energiesteuer-Begünstigungen für KWK-Anlagen sowie die Stromsteuer-Begünstigungen für Erneuerbar-Energien- und KWK-Anlagen dar. Außerdem beschäftigt sich das Seminar mit den Neuregelungen für Stromspeicher und Elektromobilität sowie für Biogas- und Klärgas-Anlagen.
Ein großer Themenblock beschäftigt sich praxisnah mit den Anmeldeformalismen und den administrativen Vorgaben im Energie- und Stromsteuerrecht. Screenshots der konkreten Anmeldeformulare und konkrete Fallbeispiele ermöglichen die notwendige Praxisnähe. Weiterhin werden konkrete Themen der Verwaltungspraxis wie das Verhalten bei Außenprüfungen und das Verfassen von Einsprüchen im Online-Seminar behandelt.
Haben Sie bereits Kenntnisse zum Energie- und Stromsteuergesetz und wollen sich nur auf den aktuellen Stand bringen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Kompaktseminar „Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – KOMPAKT„. Hier werden die Neuregelungen und deren Auswirkungen in einem vierstündigen Kurzseminar zusammengefasst.
Lernziele
- Hintergrund und Intention der zahlreichen Neuregelungen
- Neuregelung im Energiesteuerrecht
- Neuregelungen im Stromsteuerrecht
- Was muss für die Energie- und Stromsteuer für die Abrechnungsjahre 2024, 2025 und 2026 jeweils beachtet werden?
- Veränderungen bei der Administration (Befreiung / Rückerstattung / Meldung)
- Verwaltungspraxis konkret
- Schnittstelle zum nationalen und internationalen Emissionshandel
Das Hauptaugenmerk liegt aber auf der Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes für das Jahr 2026.