Energieeffizienz-Experte Nichtwohngebäude (Vertiefungsmodul) - Fachfortbildung
Ziel
Die KfW fördert die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau gewerblich genutzter Nichtwohngebäude in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Industrie.
Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie die Einsparungen von Energie und CO2 sind bei KfW-Antragstellung nachzuweisen. Für die Energieberatung und KfW-Förderbeantragung ist somit ein Sachverständiger einzubinden, welcher in die Kategorie "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude" (KfW) der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) eingetragen ist.
Mit Absolvierung dieser Fachfortbildung wird den gestiegenen Anforderungen bei der Energieberatung und beim Bauen oder Sanieren hocheffizienter Nichtwohngebäude Rechnung getragen und es erfolgt der Nachweis für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste. Die Anwendung und Umsetzung der DIN 18599 dient dabei als fachliche Basis.
Zielgruppe
Architekten, Bauingenieure, Fachingenieure der Technischen Gebäudeausrüstung, Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, Handwerksmeister, Innenarchitekt/-innen
Nutzen
Die Fachfortbildung ist als anerkannte Weiterbildungsmaßnahme für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (BAFA/dena) anerkannt:
- Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Orga-nisationen
- KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude (KfW-Programme 217-220, 276, 277, 278)
Zugangsvoraussetzungen
Grundqualifikation nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Berufsqualifizierender Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik sowie einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der oben genannten Gebiete.
Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker und Handwerksmeister sowie Innenarchitekt/-innen sind ebenfalls berechtigt, Energieausweise für Nichtwohngebäude auszustellen, wenn sie die Anforderungen (z.B. eine entsprechende Weiterbildung mit erhöhtem Stundenumfang) erfüllen.
Zusatzqualifikation:
Der Nachweis der Teilnahme am Basismodul Energieeffizienz-Experte – Grundlagen der Energieberatung, -planung und -umsetzung ist verpflichtend bzw. seit 2002 absolvierte Weiterbildungen zu Basisthemen wie Energieberatung bzw. energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Das Basismodul kann wie folgt ersetzt werden durch
1. die bereits vorliegende Eintragung in den Kategorien
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude (KfW),
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude (KfW),
- Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz – Wohn- und/oder Nichtwohngebäude (KfW),
- Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) und/oder
- Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen BAFA)
- Modul „Beratung“ oder
- Modul „Planung und Umsetzung – Wohngebäude“