Blitzschutz im Brandschutz: Baurecht contra Risikoanalyse
Webcode: UDS352
Ziel
Blitzschutzanlagen werden durch den §46 der MBO und in einigen Sonderbauverordnungen gefordert. Als Planungsgrundlage wird die VDE 0185-305 (Teile 1, 3 und 4) als anerkannte Regel der Technik herangezogen. Teil 2 dieser Norm umfasst eine Risikoanalyse, um unzulässige Gefährdungen für Personen und eine Brandentstehung auszuschließen. Diese Analyse kann jedoch ergeben, dass eine Blitzschutzanlage für Sonderbauten (z.B. Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten) nicht notwendig ist.
Widersprechen sich somit das Baurecht und die Norm beim Thema Blitzschutz? Um einer möglichen Fehleinschätzung und dem daraus resultierenden fehlerhaften Blitzschutz für ein Gebäude entgegenzuwirken, ist die richtige Interpretation der Risikoanalyse notwendig.
Das Seminar bietet Brandschutzkonzepterstellern, Elektrofachkräften und Mitarbeitern von Bauämtern eine schutzzielorientierte Bewertung des Risikos durch Blitzeinschläge. Anhand von Beispielen werden Konflikte bei der Bewertung von Gebäuden mittels DIN VDE 0185-305 dargelegt und Lösungsansätze erläutert. Auch das Thema Blitzschutz und Photovoltaikanlagen wird betrachtet.
Aus dem Inhalt
Blitzschutzanlagen im Brandschutzkonzept
Risikoanalyse gem. DIN VDE 0185-305-2 versus Baurecht
-
Anwendbarkeit der Norm als anerkannte Regel der Technik
Einflussfaktoren und Fehlerquellen für die Risikobeurteilung
Übertragen der Ergebnisse aus der Risikoanalyse
Bewertung der Notwendigkeit des Blitzschutzes für ein Gebäude
-
Schutzklassen (Güteklassen) des Blitzschutzsystems
Äußerer und innerer Blitzschutz
-
Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, DIN und VDE-Regelungen
Technischer Leitfaden – VdS 3145
Dipl.-Ing. (FH) Joseph Messerer
Leitender Branddirektor a.D. ehemals Branddirektion München und Vorsitzender des Arbeitskreises „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ der AGBF auf Landes- und Bundesebene sowie Mitglied in der Projektgruppe Brandschutz der Bauministerkonferenz, München
Reinhard Schüngel
Leiter Sachgebiet Blitzschutz Branddirektion München, öbuv Sachverständiger für Elektroinstallation und Fachgebiet Blitzschutzanlagen, München
Abschluss
EIPOS-Teilnahmebescheinigung