QR-Code für die aktuelle URL

Event ID: 29803

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com

Hinweisgeberschutzgesetz – Wie Unternehmen Hinweisgeber/Hinweisgeberinnen künftig schützen müssen

Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Voraussichtlich im April 2023 wird es in Kraft treten. Unternehmen müssen ab dann interne Meldestellen einrichten, damit Hinweisgeber/Hinweisgeberinnen Missstände melden können. Mit dem Gesetz setzt die Regierung die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht um. Was es nun zu beachten gilt und welche Lösungen wir Ihnen bieten können, erfahren Sie in unserem Online-Seminar.

Auf diese Fragen liefern wir Ihnen Antworten:
  • Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und wann tritt es in Kraft?
  • Welche Unternehmen müssen eine Hinweisgebermeldestelle einrichten?
  • Wie richten Unternehmen eine gesetzeskonforme Hinweisgeberstelle ein?
  • Wie muss mit einem Hinweis umgegangen werden? Muss ich auch anonymen Hinweisen nachgehen?
  • Welche Vorteile kann ein Hinweisgebermeldesystem für mein Unternehmen haben?
  • Womit müssen Unternehmen rechnen, die keine interne Meldestelle einrichten?
Referentin/Referent:

Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Steuerrecht
  • zertifizierter Compliance Officer (C.H. Beck)
Alexander Littich, LL.M.
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Betriebswirt (FH) Controlling und Steuern
Anmeldelink:
Hinweise zum Seminar:
  • Plattform: GoToWebinar, keine Software Installation notwendig
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum Seminar.
  • Die Teilnahme ist kostenfrei.
  • Das Seminar ist live und Sie können über einen Chat Fragen stellen.
  • Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten automatisch nach 1-2 Tagen den Link zur Aufzeichnung des Seminars.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.