DIGITALK | HOW TO | Whistleblowing: Was auf Unternehmen und Sozietäten zukommt
Das demnächst in Kraft tretende Hinweisgeberschutzgesetz, soll für Rechtssicherheit in einem in der Unternehmens- und Beratungspraxis umstrittenen Bereich führen:
Wie ist der Whistleblower, der rechtswidriges Verhalten im Unternehmen aufdeckt, geschützt? Wie muss mit ihm und seinen Hinweisen umgegangen werden?
Klar ist, dass auf Unternehmen und deren Berater neue Anforderungen zukommen werden. Die Einrichtung einer Meldestelle ist dabei nur der Startpunkt.
Was das alles für die Praxis bedeutet, erfahren Sie am 19. Mai in unserem DIGITALK „HOW TO | Whistleblowing: Was auf Unternehmen und Sozietäten zukommt“, mit dem wir unsere Reihe von „Gewusst wie“-DIGITALKs weiterführen.
Moderiert wird der DIGITALK von Prof. Dr. Thomas Wegerich, dem Herausgeber des Deutschen AnwaltSpiegels und langjährigen Partner von STP.
Referenten
Wir freuen uns, folgende Referenten begrüßen zu dürfen:
- Hartmut T. Renz | Chief Country Compliance Officer, Managing Director | Citigroup Global Markets Europe AG | Frankfurt am Main
- Dr. André-M. Szesny, LL.M. | Rechtsanwalt, Partner | Heuking Kühn Lüer Wojtek | Düsseldorf/Frankfurt am Main
Wir führen direkt im Anschluss an den DIGITALK eine 30-minütige Informationsveranstaltung zu der neuen Whistleblowing-Anwendung der STP GmbH durch.
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