Die versicherungsförmigen Durchführungswege
Die versicherungsförmigen Durchführungswege bieten, vor allem dank ihrer Sonderstellung im §1a BetrAVG eine gute und mittlerweile gängige betriebliche Altersversorgung und dies seit vielen Jahren deutlich intensiver. Auf dem Markt werden standardisierte versicherungsförmige Produktlösungen angeboten, welche es bisweilen auch Nichtexperten ermöglichen eine isolierte Beratung zu einem Produkt eines Durchführungsweges anzubieten. Die Bewertung und Einordnung solcher Angebote in das Gesamtgefüge obliegt dann dem Arbeitgeber. Gerade in diesem Zusammenhang sei auf die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers verwiesen. Arbeitnehmer können die Direktversicherung verlangen, um ihr Recht auf Entgeltumwandlung wahrzunehmen. Aufgrund dieser Spannungsfelder bedarf es einer exakten Kenntnis der versicherungsförmigen Durchführungswege.