Binger IntensivSeminar (Online) Das neue Gebäudeenergiegesetz 2020
Das Gebäudeenergiegesetz ist zum 1.11.2020 inkraft getreten und nun verpflichtend für die Ausgestaltung der Gebäudeenergieversorgung in Neubauten und im Bestand. Grundsätzlich ist dieses Gesetzt im Kontext des Klimaschutzprogramms 2030 und des Klimaschutzplans 2050 zu sehen. Strukturell erfolgt eine Vereinigung
Seminarinhalt bilden die Inhalte des neuen Gebäudeenergiegesetzes sowie die daraus resultierenden Änderungen gegenüber den bisher geltenden gesetzlichen Regelungen.
Insbesondere werden hier die Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten, die veränderten Regelungen für Bestandsbauten bei Gebäudeerweiterungen und Nutzungsänderungen und die Umstellung der Energieausweise thematisiert und anhand von Beispielen erläutert.
Ziel des Seminars ist die grundsätzliche Vermittlung der Inhalte des neuen Gebäudeenergiegesetzes sowie die Darstellung aller daraus resultierenden Änderungen mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis.
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- der Energieeinsparverordnung EnEV und
- des ErneuerbareEnergienWärmegesetzes EEWärmeG
Seminarinhalt bilden die Inhalte des neuen Gebäudeenergiegesetzes sowie die daraus resultierenden Änderungen gegenüber den bisher geltenden gesetzlichen Regelungen.
Insbesondere werden hier die Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten, die veränderten Regelungen für Bestandsbauten bei Gebäudeerweiterungen und Nutzungsänderungen und die Umstellung der Energieausweise thematisiert und anhand von Beispielen erläutert.
Ziel des Seminars ist die grundsätzliche Vermittlung der Inhalte des neuen Gebäudeenergiegesetzes sowie die Darstellung aller daraus resultierenden Änderungen mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis.
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