Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) II ante portas & aktuelle Rechtsprechung BAG
Das BRSG II steht ante portas: nach einem ersten Aufschlag der Ampelkoalition und einem Referentenentwurf für das BRSG 2.0 Ende Juli hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf am 03.09.2025 beschlossen. Die Reform zielt u.a. auf die Stärkung der bAV insgesamt und insbesondere die Förderung der Verbreitung von betrieblichen Versorgungssystemen bei kleinen und mittleren Unternehemn (KMU) und Beschäftigten mit niedrigen Einkommen. Sozialpartnermodelle werden noch stärker als bisher für die Breite der Unternehmen zugänglich gemacht. Die Ergebnisse der Reform sollen evaluiert werden.
Für Unternehmen, HR- und bAV-Verantwortliche bedeutet das: rechtzeitig verstehen, was die Arbeitsgerichte entschieden haben, welche praktischen Folgen, das für Unternehmen hat, welche Änderungen auf sie zukommen, und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.