Betoninstandsetzung gemäß aktueller Regelwerke
Unter der Instandhaltung von Betonbauwerken wird in den technischen Regelwerken die Inspektion, die Wartung, die Instandsetzung und die Verbesserung verstanden. Welche Maßnahmen der Betoninstandsetzung vorzunehmen sind, wird im Seminar anschaulich dargestellt. Dabei wird auf die einzelnen Regelwerke eingegangen, u. a. die Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ des DIBt (TR Instandhaltung) einschließlich DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (Instandsetzungs-Richtlinie), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau für Wasserbauwerke aus Beton, Stahlbeton (ZTV-W) und Merkblatt DWA-M 211 – “Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken in kommunalen Kläranlagen” sowie dem DBV-Merkblatt “Parkhäuser und Tiefgaragen”.