Best Practice: Ersetzendes Scannen unter Berücksichtigung der GoBD
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) vom 14. November 2014 haben zum 1. Januar 2015 die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungs-systeme) abgelöst. Wie bereits im Jahresbericht des Normenkontrollrats in Jahre 2014 ausgeführt, führen die GoBD für die Wirtschaft zu mehr Rechtssicherheit und tragen dadurch insbesondere zu einer Stärkung der elektronischen Archivierung bei. Diese erste Version aus 2014 wurde dann Mitte 2019 durch eine Neufassung abgelöst, die dann aber bereits nach einem Monat vom BMF wieder zurückgezogen wurde. Seit dem 28. November 2019 liegt nun die finale „neue“ Neufassung der GoBD vor.
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