Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Mit diesem Zertifikatslehrgang werden Nicht-Elektrofachkräfte „befähigt“, selbstständig wiederkehrende und festgelegte Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen durchzuführen. Unter festgelegte Tätigkeiten fallen zum Beispiel Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartungsarbeiten an elektrotechnischen Anlagen.
Zunehmend müssen Nicht-Elektrofachkräfte solche Arbeiten durchführen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde in der Durchführungsanweisung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) die Ausbildung „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ definiert.
Auch die Handwerksordnung greift dieses Thema auf. Dort ist in § 5 zu lesen: „Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen“.
Ziel der Weiterbildung
- Sie lernen den sicheren Umgang mit elektrischen Spannungen, Strömen und Anlagen, die für Laien lebensgefährlich sind. Deshalb ist eine Vermittlung der grundlegenden theoretischen Zusammenhänge (Strom, Spannung, Widerstand und Leistung) genauso wichtig, wie die Sensibilisierung für die Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms auf Lebewesen und Anlagen.
- Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die rechtlichen Grundlagen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen und die Aufgaben und Pflichten der EFKffT, aber auch die Grenzen der Tätigkeit.
- Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
- Fachvortrag mit Anwendungsbeispielen aus der Praxis
- Übungen an Modellen
- Schriftliche Wissensstandkontrolle
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Zugangsvoraussetzungen für den Lehrgang
- Berufsausbildung in einem technisch-/handwerklichen Beruf mit „Schnittmengen“ zur Elektrotechnik abgeschlossenen elektrotechnische Berufsausbildung
- Empfohlen: elektrotechnische unterwiesene Person (EuP)
- Mindestalter 18 Jahre
- gesundheitliche Eignung; diese kann z.B. durch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ nachgewiesen werden
- Empfehlung: Erste-Hilfe-Ausbildung (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung [HLW])
Unser Qualitätsversprechen
Seit über 65 Jahren gehört die Technische Akademie Esslingen (TAE) mit Sitz in Ostfildern – nahe der Landeshauptstadt Stuttgart – zu Deutschlands größten Weiterbildungs-Anbietern für berufliche und berufsvorbereitende Qualifizierung im technischen Umfeld. Unser Ziel ist Ihr Erfolg. Egal ob Seminar, Zertifikatslehrgang oder Fachtagung, unsere Veranstaltungen sind stets abgestimmt auf die Bedürfnisse von Ingenieuren sowie Fach- und Führungskräften aus technisch geprägten Unternehmen. Dabei können Sie sich stets zu 100 Prozent auf die Qualität unserer Angebote verlassen. Warum das so ist?
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