Dateiname
Korodur_TUEV9.jpg
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2018 müssen Scheinwerfereinstell-plätze in Kfz-Werkstätten und Autohäusern – ebenso wie die Messeinrichtungen für die Hauptuntersuchung – verschärften Anforderungen genügen. Die detailliert vorgegebenen Maße sehen eine Toleranz von maximal einem Millimeter vor, Bild: KORODUR, Amberg
Copyright
KORODUR Westphal Hartbeton GmbH & Co. KG
Herausgeber