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DHV-Vertragsanwalt: RA Frank Schilli aus Freiburg i. Br. zeigte anhand sehr gut nachvollziehbarer Beispiele, was sich mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts ab 1. Januar 2018 von Grund auf ändert. Seine Empfehlung: „Hausbauunternehmen sollten die eigenen Leistungsverzeichnisse und Vertragstexte schon im Vorfeld an die sehr viel verbraucherfreundlicheren Regelungen anpassen.“ (Foto: Achim Zielke für den DHV, Ostfildern; www.d-h-v.de)
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