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DSGVO und Abmahnungen: Erstes Urteil eines Oberlandesgerichts (OLG)

Ist eine fehlende Datenschutzerklärung auf einer Homepage nun wettbewerbswidrig oder nicht? Nach unterschiedlichen Urteilen zweier Landesgerichte gibt es ein Urteil des OLG Hamburg zu dem Thema Datenschutzverstöße

(PresseBox) (Sulzbach / Ts, )
Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Würzburg (Az.: 11 O 1741/18) sind Abmahnungen wegen fehlender Datenschutzerklärungen auf einer Homepage zulässig. Das LG Bochum (Az.: O 85/18) hat jedoch genau das Gegenteil entschieden. Die Gerichte haben mit diesen Entscheidungen juristisches Neuland nach Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 betreten. Nun gibt es ein Urteil des OLG Hamburg (Az. 3 U 66 / 17), das allerdings nicht die gewünschte Klärung bringt.

Datenschutzverstöße können im Einzelfall abmahnfähig sein

Das OLG nimmt eine vermittelnde Position ein:  Die jeweilige Vorschrift der DSGVO muss daraufhin untersucht werden, ob sie auch ein wettbewerblich relevantes Marktverhalten betrifft. Ist dies der Fall, können Mitbewerber sich auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stützen und Verstöße abmahnen. Das OLG hat im konkreten Fall die datenschutzrechtswidrige Nutzung von personenbezogenen Daten zu Webzwecken als abmahnfähigen Verstoß anerkannt. Diese Rechtsauffassung hat zur Folge, dass nun jede DSGVO Norm auf ihre Marktrelevanz hin überprüft werden müsste, ggf. durch mehrere Gerichtsinstanzen.

Es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte sich dieser Rechtsansicht anschließen oder ob es zu einer gesetzgeberischen Klarstellung kommt.

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Abmahnsichere Datenschutzerklärung für Webseiten

janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit dem Jahr 2001 zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Mit dem praxiserprobten Dokumenten-Assistenten stellt janolaw seinen Kunden für die Erstellung rechtssicherer Schriftstücke und Verträge ein Tool zu Verfügung, das online wie ein Anwalt durch den Fragenkatalog führt. Juristische Hintergründe müssen bei der Beantwortung nicht bekannt sein.

Auch Nicht Muttersprachler unterstützt janolaw bei der Erstellung mit der Bereitstellung des Fragenkatalogs in englischer bzw. französischer Sprache.

Allen Dokumenten gemein ist, dass sie von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt wurden, Gesetzesänderungen oder neue Urteile werden umgehend berücksichtigt. Vorteil: Die Zeit- und Kostenersparnis, denn der Gang zum Anwalt vor Ort entfällt, die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon selbstverständlich unberührt.

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Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.

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