Diese Fahrzeuge waren ohne Ausnahmegenehmigung nicht mehr zulassungsfähig. Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung gestaltete sich jedoch äußert kompliziert.
Ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums an die Länder schafft nun Abhilfe.
Demnach können Euro-4 Fahrzeuge zugelassen werden, wenn für sie eine Einzelgenehmigung durch ein Gutachten nach § 13 Abs. 1 EG-FGV erteilt wurde.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.wfeb.de/....